1. Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und sind Inhalt aller mit uns vereinbarten Geschäfte. Dies gilt auch dann, wenn wir bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie hinweisen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten uns gegenüber nicht.

2. Vertragspflicht des Auftragnehmers Osterried Entsorgung GmbH

Unsere Vertragspflicht besteht darin, Entsorgungs- und/oder Dienstleistungen an einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Ort zu erbringen. Inder Regel erfolgt dies durch die Bereitstellung von Abrollcontainern/Absetzcontainer, deren Transport und die fachgerechte Entsorgung des Inhalts.

3. Vertragsplichten des Auftraggebers (AG)

Für die Aufstellung des (der) Container(s) ist ein geeigneter Platz mit hinreichend befestigter Zufahrt zur Verfügung zu stellen.
Wählt der AG für das Aufstellen des Containers öffentliche Flächen, hat er die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis einzuholen und dafür Sorge zu tragen, dass eine etwa erforderliche Absperrung und Umleitung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs geregelt und eine gegebenenfalls erforderliche Beleuchtung des Containers vorhanden ist. Die Kosten dafür trägt der AG, der insbesondere den Container so, d. h. nicht über die Ladekante hinaus, zu befüllen hat, dass durch überstehende oder herausfallende Gegenstände niemand zu Schaden kommen kann.
Für den Abtransport des (der) Container(s) sind die ordnungsgemäße Befüllung des Containers/ der Container und die Zugänglichkeit für die Abholfahrzeuge vom AG sicherzustellen.
Der Abtransport kann verweigert werden, wenn der Container über die Ladekante hinaus befüllt wurde, sodass er nicht mehr für den Transport gesichert werden und durch überstehende oder herausfallende Gegenstände bzw. Füll-Gut jemand zu Schaden kommen kann. In diesem Fall hat der AG den ordnungsgemäßen Befüllungszustand des Containers umgehend herzustellen.
Der AG ist für den Inhalt des Containers bis zum Zeitpunkt der Abholung verantwortlich.
Es ist Sache des AG, sich über die jeweils gültigen Bestimmungen und dabei insbesondere die Abfallsatzungen, die zur Trennung des Abfalls verpflichte, zu informieren. Unsere Preise sind auf der Basis der Einhaltung dieser Vorschriften durch den AG kalkuliert. Werden sie von ihm nicht beachtet, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Wartezeiten und Leerfahrten

Wartezeiten sowie Leerfahrten, die ohne unser Verschulden entstehen, sind kostenpflichtig.

5. Leistungsabrechnung

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich nach unserer jeweils gültigen Preisliste in Verbindung mit den Angaben im Lieferschein und, soweit die Abrechnung nach Gewicht erfolgt, in Verbindung mit einem Wiegeschein einer amtlich geeichten Waage.

Für die Leistungsdokumentation gelten die Angaben im Lieferschein, der bei Abholung des Containers / Durchführung der Dienstleistung erstellt wird, sofern sich die Angaben bei der Entleerung / Entsorgung des Containers bestätigen. Der Lieferschein erhält mit Unterschrift des AG bzw. dessen Vertreter Dokumentenstatus.

Ist bei Abholung des Containers / Durchführung der Dienstleistung kein Vertreter des AG anwesend, erfolgt die Dokumentation allein durch unser Personal bzw. das Personal eines von uns etwa eingesetzten Subunternehmers mit Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit.

Stellt sich bei der Leerung des Containers zur fachgerechten Entsorgung heraus, dass die Angaben im Lieferschein nicht mehr zutreffend sind (insbesondere hinsichtlich der Sortenreinheit des Abfalls, siehe Abfallleitfaden der Osterried Erdbewegungen und Containerservice GmbH), wird der AG von uns –in der Regel schriftlich- von der Materialänderung benachrichtigt und auf Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb von zwei Werktagen hingewiesen. Nach Ablauf der Widerspruchfrist sind wir berechtigt, die Rechnung nach dem tatsächlichen Zustand des Containerinhalts zu stellen.

6. Unsere Rechnungen

Unsere Rechnungen sind jeweils ohne Abzug innerhalb 14 Tage fällig, sofern nicht mit dem AG etwas anderes vereinbart wurde. Einwendungen gegen diese Rechnungen, die nicht innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich erhoben wurden, sind ausgeschlossen. Wir sind verpflichtet den AG bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung hinzuweisen.

7. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche des AG insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, die nicht unter Satz 3 fällt, sind für solche Schände ausgeschlossen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt der vorstehende Haftungsausschluss auch bei nur einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung nicht. Bei der Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist Augsburg.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.